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Notwendige Versicherungen beim Schnuppern für Unternehmen 🦾

In diesem Artikel erfahren Sie alles über notwendige Versicherungen, die für das Angebot von Schnupper-Möglichkeiten für Jugendliche relevant sind. Damit sind Sie (falls doch einmal etwas passieren sollte) auf der sicheren Seite!

Meldepflicht Versicherung

Beim Schnuppern während der Unterrichtszeit sind Schüler:innen in gleicher Weise kranken- und unfallversichert wie beim Unterricht in der Schule selbst oder z.B. auf Exkursionen. Berufsorientierung während der Unterrichtszeit zählt als normaler Unterricht zur schulbezogenen Veranstaltung. Die Schüler:innen sind somit gleichermaßen krankenversichert wie während der Schule.

Sie als Arbeitgeber bzw. Unternehmen müssen keine Meldung bei der Unfallversicherung (AUVA) abgeben, solange Interessenten als Schüler:innen in Österreich gemeldet sind.

Unfallversicherung (AUVA)

…ist durch den Schulbesuch sichergestellt

…ist durch die Teilnahme an einer AMS-Maßnahme sichergestellt.

Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) zählt zur gesetzlichen Sozialversicherung in Österreich. Schüler:innen sind sowie Teilnehmer:innen einer AMS-Maßnahme sind gesetzlich bei der AUVA unfallversichert und müssen nicht extra bei der Sozialversicherung angemeldet werden. Dieser Versicherungsschutz gilt auch für Schnuppertage.

Sonderfall: Vereinbarung für Schnuppertage nach der Schulpflicht und ohne aufrechten Schulbesuch

Berufssuchende, die weder eine Schule besuchen, noch an einer AMS-Maßnahme teilnehmen, müssen vom Unternehmen für den Schnuppertag zur Unfallversicherung angemeldet werden. Das ausgefüllte Formular muss spätestens am Tag vor dem Schnupper-Termin ausgefüllt und unterschrieben an die AUVA gesendet werden.

Formular ansehen

Die dafür anfallenden Kosten halten sich mit 0,15€ pro Person pro Tag (Letztstand 2022) ebenfalls in Grenzen. Die Unfallversicherungsbeiträge werden mit dem Ende der Volontariatstätigkeit fällig – spätestens jedoch mit dem Ablauf jedes Kalenderjahres – und sind vom Betrieb, in dem das Volontariat absolviert wird, zu bezahlen.

Auch wenn das Formular als Unfallversicherung bei Volontariat aufweist, ist dies ebenso gültig für die Vereinbarung von Berufsschnuppern für Jugendliche nach der Schulpflicht und ohne aufrechten Schulbesuch. Es muss hier das gesamte Formular (inkl. Fragebogen) korrekt ausgefüllt sein, damit die AUVA gültig ist.

Die Abgrenzung der verschiedenen Begriffe und Definitionen findest Du in diesem Artikel.

Hier finden Sie die jeweiligen Dienststellen. Diese geben bei Bedarf nähere Auskunft zu individuellen Situationen zum Thema Schnuppertage und Co.


Sonderfall: Wien und BiWi

Wer in Wien schnuppern gehen möchte oder eine:n Schnupper-Teilnhemer:in aus Wien hat, muss sich anstatt bei der AUVA, beim BiWi (Berufsinofrmationszentrum der Wiener Wirtschaft) melden.

▪ Für Jugendliche mit Wohnsitz in Wien, die in einem Betrieb in Wien oder Niederösterreich schnuppern.

▪ Für Jugendliche mit Wohnsitz in allen anderen Bundesländern, die in einem Betrieb in Wien schnuppern.

Mehrere Infos vom BiWi in diesem Sonderfall findest Du hier.

Krankenversicherung

…ist durch die Mitversicherung bei den Eltern/Erziehungsberechtigten sichergestellt

In Österreich sind alle Schüler:Innen unter 18 Jahren in der Regel bei den Erziehungsberechtigten bei der Österreichischen Gebietskrankenkasse (ÖGK) mitversichert. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um die Eltern. Nehmen Berufssuchende an einer AMS-Maßnahme teil, sind sie im Rahmen dieser mitversichert.

Haftpflichtversicherung

…ist über Betriebs-Haftpflichtversicherung abgedeckt

…ist (in Wien) über das BiWi zu vereinbaren

Wenn die Einverständniserklärung zum Schnuppern (siehe Formulare & Einverständniserklärungen) vollständig ausgefüllt und unterschrieben ist, kann sie an die Stelle des BiWi persönlich oder per Mail zur Kontrolle und Bestätigung übermittelt werden.

Die Haftpflichtversicherung haftet für entstandene Schäden (beim Schnuppern). Sollte ein:e Schnupperteilnehmer:in Schäden verursachen, unterliegen diese dem Schadenersatzrecht. Diese sind im Normalfall in der Betriebshaftpflichtversicherung des zuständigen Unternehmens gedeckt.

Berufsorientierung außerhalb der Unterrichtszeit

Die Berufsorientierung außerhalb der Unterrichtszeit (z.B. Ferien oder an Nachmittagen) wird in der Regel von den Schüler:innen bzw. deren Eltern/Erziehungsberechtigten selbst organisiert. Hierfür muss die Zustimmung dieser vorliegen. Die Krankenversicherung besteht meist durch die Mitversicherung bei den Eltern.

Auch in diesem Fall muss der Arbeitgeber keine Meldung bei der AUVA erstatten und keinen Beitrag leisten. Es gibt eine maximale Anzahl von Schnuppertagen im Kalenderjahr: 15 Tage.


Offene Fragen?

Versicherungen sind teilweise ein kompliziertes Thema. Zum Glück gibt es Personen, die sich gut damit auskennen. Wir helfen Ihnen bei jeglichen Fragen oder Unklarheiten bestmöglich weiter.

Schauen Sie dafür gerne in unsere FAQs vorbei oder schreiben Sie uns eine E-Mail mit Ihrer Frage per info@possibly.at


Disclaimer:

Possibly bereitet bestehende Informationen & Links auf und stellt diese übersichtlich zur Verfügung (ohne Gewähr).

Die Haftung zur Überprüfung von Dokumenten & Versicherungen liegt beim Betrieb bzw. dem Lehrpersonal oder Erziehungsberechtigten.

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